Gebührenordnung

Reproduktion von Bildern aus der Sammlung der Fundaziun Capauliana

Für die Publikation von Bildern aus der Fundaziun Capauliana ist eine Reproduktionsbewilligung erforderlich. Diese gilt nur für den vereinbarten Zweck und eine einmalige Verwendung. Jede weitere Nutzung ist erneut genehmigungs- und gebührenpflichtig. Eine Weitergabe der Bilddaten an Dritte ist nicht zulässig.
Die Fundaziun Capauliana kann hochaufgelöste digitale Bilddaten zur Verfügung stellen und eine Reproduktionsbewilligung erteilen. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr für mögliche Urheberrechte Dritter. Diese müssen vom Antragsteller separat abgeklärt und eingeholt werden.
Bei einer Publikation ist als Bildnachweis anzugeben: „Fundaziun Capauliana Chur“.
Der Fundaziun Capauliana ist kostenlos ein Belegexemplar zuzustellen.
Auf dem Internet dürfen digitale Bilder nur in Bildschirmauflösung (72 dpi) veröffentlicht werden.
Das Bildmaterial darf weder verändert, noch in diskriminierendem oder sinnentstellendem Zusammenhang verwendet werden.
Rechnungen der Fundaziun Capauliana sind innert 30 Tagen zu begleichen.
Mit der Anfrage für die Reproduktionsbewilligung akzeptiert der Antragsteller die Nutzungsbedingungen und Reproduktionsgebühren.
Grundgebühren
Bearbeitungsgebühr pro Auftrag: 50.00 CHF
Reproduktionsgebühr und Transfer pro Bild: 20.00 CHF
Weitere Leistungen
Speicherung der Bilddaten auf CD oder USB Stick: 15.00 CHF
Versandkosten Inland: 6.00 CHF
Versandkosten Ausland: nach Aufwand

Recherchen: pro Std. 95.00 CHF

Führungen für Gruppen
60 Min. bis 20 Personen 150.00 CHF